Kompetenzen

Familien­recht

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Familienrecht

Wenn es privat wird, braucht es Fingerspitzengefühl

Trennungen, Scheidungen, Unterhaltsfragen oder das Sorgerecht – das Familienrecht betrifft besonders persönliche Lebensbereiche. Hier braucht es nicht nur rechtliche Kompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen und klare Kommunikation. 

Wir begleiten Sie durch herausfordernde Situationen – sachlich, lösungsorientiert und mit einem Blick für das Machbare.

Ganz gleich, ob Sie eine einvernehmliche Regelung anstreben oder sich in einem komplexen Streitfall befinden: Wir vertreten Ihre Interessen mit Entschlossenheit, aber auch mit dem nötigen Respekt für alle Beteiligten.

Unsere moderne Arbeitsweise ermöglicht kurze Wege, klare Abläufe und eine Beratung, die Sie wirklich entlastet. 

FAQ

Antworten auf häufige Fragen

Was gehört alles zum Familienrecht?

Sogenannte „Familiensachen“ sind nach § 111 FamFG: Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, Güterrechtssachen, sonstige Familiensachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Als Anwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie in all diesen Angelegenheiten.

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Kurz gesagt: Wenn die Ehe gescheitert ist und Sie als Ehepartner seit mindestens einem Jahr (Trennungsjahr) getrennt leben.

Wann ist eine Ehe gescheitert?

Nach § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB ist eine Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Auf Gut-Deutsch: Ihr habt euch getrennt und wollt auch getrennt bleiben.

Muss das Trennungsjahr zwingend eingehalten werden?

In den meisten Fällen, ja. Eine Ausnahme wäre nur bei sogenannter unzumutbarer Härte (Härtefallentscheidung) möglich. Diese sind aber die absolute Ausnahme.

Tipp: Die Gerichte erlauben den Scheidungsantrag bereits 10 Monate nach dem Trennungszeitpunkt zu stellen. So hat man immerhin wieder 2 Monate gewonnen, in denen das Verfahren bereits anlaufen kann. Im Idealfall hat man dann kurz nach Ablauf der 12 Monate (Trennungsjahr) bereits den Scheidungstermin.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich maßgeblich nach dem Einkommen der Ehegatten. Aus deren Einkommen, genauer gesagt jeweils 3 Nettoeinkommen beider Ehegatten, berechnet sich der sogenannte Verfahrenswert. Hinzu kommt unter Umständen noch eine Pauschale, sollten die Ehegatten über erhebliches Vermögen über den Freibetrag von (zusammen) 120.000 EUR verfügen. Sollten Sie Kinder haben, können für diese auch Freibeträge abgezogen werden.

Die Kosten in Ihrem Fall können in einem Beratungstermin näher eingeschätzt werden.

Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt?

Ja, gemäß § 114 Abs. 1 FamFG müssen sich Ehegatten vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Tipp: Für eine einvernehmliche Scheidung – also wenn der andere Ehegatte dem Antrag ohnehin einfach zustimmt – würde ein Anwalt reichen. Der zustimmende Ehegatte bräuchte keinen eigenen Anwalt. Das kann Kosten sparen.

Muss ich für die Scheidung vor Gericht?

Ja, gemäß § 1564 S. 1 BGB kann eine Ehe nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Aber keine Sorge, ein solcher Gerichtstermin dauert meist keine 15 Minuten.

Was ist der Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht?

Dies wird oft verwechselt:

  • Sorgerecht: Das Recht und die Pflicht, wichtige Entscheidungen für das Kind zu treffen (Schule, OPs, Wohnort). Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht meist bestehen.
  • Umgangsrecht: Das Recht des Kindes auf Kontakt mit den Elternteilen und auch umgekehrt das Recht der Elternteile, Kontakt mit dem Kind zu haben.

Was kann ich bei häuslicher Gewalt tun?

Hier greift das Gewaltschutzgesetz. Beim Familiengericht kann im Eilverfahren beantragt werden, dass der Täter die gemeinsame Wohnung verlassen muss und ein Annäherungsverbot erhält („Wer schlägt, der geht“). In solchen Notfällen reagiere ich sofort und priorisiere Ihr Mandat.

Kann ich den Nachnamen nach der Scheidung ändern?

Ja. Nach der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses können Sie beim Standesamt Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Hochzeit geführt haben.

Porträt einer lächelnden Lisa Groß mit Brille vor einer Wand aus vertikalen Holzlamellen, Arme verschränkt.
Lisa Groß
Rechtsfachwirtin

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