
Streit vermeiden oder lösen
Das Zivilrecht begleitet uns alle – ob bei Kaufverträgen, Mietangelegenheiten, Werkleistungen oder Schadenersatzforderungen. Wenn es zu Unstimmigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, sind wir für Sie da.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Ob es um fehlerhafte Verträge, mangelhafte Leistungen, offene Rechnungen oder beschädigtes Eigentum geht: Wir prüfen Ihre rechtliche Position, beraten Sie verständlich und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck – außergerichtlich oder vor Gericht.
Dabei profitieren Sie von unserer klaren Sprache und unserem Anspruch, immer den effektivsten Weg für Sie zu finden.
Antworten auf häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Im Zivilrecht ist die Verjährung ein kritisches Thema.
• Regelmäßige Verjährungsfrist: Sie beträgt in der Regel 3 Jahre.
• Fristbeginn: Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon erfahren haben.
• Beispiel: Eine Rechnung aus dem Jahr 2023 verjährt grundsätzlich am 31.12.2026. Zögern Sie nicht zu lange, da verjährte Ansprüche rechtlich kaum noch durchsetzbar sind.
Kann ich von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten?
Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Ein allgemeines „Recht auf Umtausch“ oder Rücktritt gibt es nicht (Stichwort: „Verträge sind einzuhalten“).
• Ausnahme Fernabsatz: Ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben Sie primär bei Online-Käufen, Telefonbestellungen oder Haustürgeschäften (§ 312g BGB).
• Stationärer Handel: Wenn Sie im Laden kaufen, ist die Rücknahme reine Kulanz des Händlers – es sei denn, die Ware ist mangelhaft.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
- Gewährleistung (gesetzlich): Dies ist Ihr gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer (24 Monate bei Neuware). Der Mangel muss (zumindest im Keim) schon beim Kauf bestanden haben.
- Garantie (freiwillig): Dies ist ein zusätzliches Versprechen des Herstellers oder Verkäufers über die Funktionsfähigkeit oder Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum. Die Bedingungen legt der Garantiegeber selbst fest.
Muss eine Kündigung immer schriftlich per Post erfolgen?
Das kommt auf den Vertrag an.
• Arbeits- und Mietverträge: Hier ist die strenge Schriftform (Papier mit eigenhändiger Unterschrift) gesetzlich vorgeschrieben (§ 623 BGB / § 568 BGB). Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist hier unwirksam.
• Fitnessstudio oder Handyvertrag: Hier reicht oft die Textform (E-Mail).
Braucht es für die Regulierung von Verkehrsunfällen einen Anwalt?
Eindeutiges ja, aber weniger aufgrund der Verschuldensquote, sondern vielmehr wegen den Abzügen, die die Versicherungen auch bei 100% Fremdverschulden machen.
Hier können Sie trotz eindeutigen Fremdverschuldens auf vielen hundert oder sogar tausenden Euro sitzen bleiben.
Darf mein Vermieter die Miete einfach erhöhen?
Nein. Eine Mieterhöhung ist an strenge Regeln gebunden. Der Vermieter muss sie begründen (z. B. mit dem Mietspiegel oder Vergleichswohnungen) und darf die sogenannte Kappungsgrenze (meist 15 % oder 20 % in drei Jahren) nicht überschreiten.
Wer muss beim Auszug die „Schönheitsreparaturen“ zahlen?
Das ist ein häufiger Streitpunkt im Zivilrecht. Viele Klauseln in alten Mietverträgen, die starre Fristen (z. B. „alle 3 Jahre Küche streichen“) vorsehen, sind laut BGH unwirksam.
Die Folge: Wenn die Klausel unwirksam ist, müssen Sie beim Auszug oft gar nicht renovieren. Bevor Sie Farbe und Pinsel kaufen, lassen Sie mich einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen.
Was mache ich, wenn mein Nachbar mich stört (Lärm, Pflanzen, Grenzzaun)?
Nachbarschaftsstreitigkeiten sind emotional belastend. Hier gilt das Nachbarrecht:
• Gegenseitige Rücksichtnahme: Unwesentliche Beeinträchtigungen müssen geduldet werden, wesentliche nicht.
• Überhang & Laub: Wenn Zweige des Nachbarn herüberragen oder Laub in Ihren Garten füllt, gibt es klare Regeln, wann Sie die Beseitigung oder gar einen Rückschnitt verlangen können.
Mein Rat: Bevor Sie klagen, ist im Nachbarrecht oft ein Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Ich unterstütze Sie dabei, eine sachliche Lösung zu finden, damit der Haus- und Nachbarschaftsfrieden gewahrt bleibt.
