
Ihr Geld ist kein Geschenk
Offene Rechnungen können zum Risiko werden – vor allem, wenn sie sich häufen oder schleppend beglichen werden. Wir helfen Ihnen, Ihre Forderung effizient und rechtssicher durchzusetzen – vom ersten Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung.
Unser Forderungsmanagement ist konsequent, strukturiert und digital aufgestellt. So verlieren Sie keine Zeit, sparen Aufwand und erhöhen die Erfolgsquote.
Wenn Sie nicht mehr weiterwissen, übernehmen wir.
Ob einzelne offene Posten oder regelmäßig wiederkehrende Forderungen: Wir kümmern uns um Mahnbescheide, Zahlungsvereinbarungen, Vollstreckungsmaßnahmen und die Kommunikation mit säumigen Schuldnern.
Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht – ohne Umwege.
Antworten auf häufige Fragen
Mein Kunde zahlt nicht – ab wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Idealerweise, sobald der Kunde in Verzug geraten ist.
Verzug tritt ein, wenn die Zahlungsfrist auf der Rechnung (z. B. „zahlbar bis zum 15.03.“) abgelaufen ist und
- 30 Tage ab Rechnungserhalt vergangen sind (bei Verbrauchern nur mit Hinweis auf der Rechnung) oder
- eine Mahnung (also eine ausdrückliche Zahlungsaufforderung) erfolglos blieb.
Auch wenn eine Nachfrist gesetzlich nicht nötig ist, ist sie durchaus sinnvoll, um spätere Positionen wie Verzugsschaden oder Verzugszinsen geltend zu machen.
Vorteil Anwalt: Ein Anwaltsschreiben wird oft ernster genommen als mehrmalige Mahnung des Gläubigers. Zudem müssen die Kosten meiner Beauftragung ab Verzugseintritt in der Regel vom Schuldner als Verzugsschaden getragen werden.
Verjähren Forderungen irgendwann?
Ja, die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (z.B.: Rechnung vom 24.03.2026 – Verjährungsfrist beginnt somit am 31.12.2026 zu laufen; eine Forderung aus Juni 2023 verjährt mit Ablauf des 31.12.2026)
Achtung: Einfache Mahnungen stoppen die Verjährung nicht. Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage können die Verjährung hemmen. Sollte Ihnen also kurz vorm Jahreswechsel eine Rechnung in die Hände geraten, die zu verjähren droht, empfiehlt es sich dringend einen Anwalt zu kontaktieren.
Was ist der Unterschied zwischen einem Inkassobüro und einem Anwalt?
Beide ziehen Forderungen ein, aber es gibt strategische Unterschiede:
Inkassobüro: Arbeitet oft mit automatisierter Mahnkette. Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, muss der Fall ohnehin an einen Anwalt abgeben werden.
Rechtsanwalt: Ich kann Sie im gesamten Verfahren begleiten – von der ersten Mahnung über den gerichtlichen Mahnbescheid bis hin zur Klage und Zwangsvollstreckung. Das spart Zeit, da kein Sachbearbeiterwechsel nötig ist.
Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?
Wenn der Schuldner auf Mahnungen nicht reagiert, ist das gerichtliche Mahnverfahren ein schneller Weg zum Vollstreckungstitel:
Zunächst wird der Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragt. Dieser wird dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner hat dann zwei Wochen Zeit Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Reagiert er nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid. Dieser ist vorläufig vollstreckbar, es kann also sofort nach Erhalt der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Ich habe ein Inkasso-Schreiben erhalten – muss ich die Gebühren zahlen?
Nicht automatisch. Inkassogebühren müssen angemessen sein und dürfen die Kosten eines Rechtsanwalts nicht wesentlich übersteigen.
Prüfpunkte: Ist die Forderung überhaupt berechtigt? War ich bereits im Verzug? Sind die Gebühren überhöht?
Wichtig: Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse oder Ratenzahlungsvereinbarungen, ohne diese prüfen zu lassen. Darin verstecken sich oft hohe Zusatzkosten und ein Verzicht auf Einreden.
Kann ich Inkassokosten von der Steuer absetzen?
Unternehmer: Ja, die Kosten für das Forderungsmanagement sind Betriebsausgaben.
Privatpersonen: Hier ist es komplizierter. Kosten zur Durchsetzung von Ansprüchen können unter Umständen als Werbungskosten (z. B. bei Mietforderungen) geltend gemacht werden.
