
Wenn der Schaden groß ist, zählen Präzision und Erfahrung
Ob Brand, Schneedruck, Wasserschäden oder Sturmschäden – bei einem Großschaden sind die Folgen oft weitreichend, die Versicherungsfragen komplex und der Schaden hoch. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darauf ankommt – denn für die Versicherung sind es häufig nur Zahlen, für Sie Ihre Existenz.
Wir übernehmen die rechtliche Abwicklung gegenüber Versicherungen, Gutachtern und weiteren Beteiligten.
Dabei prüfen wir Versicherungsbedingungen, begleiten die Schadenregulierung und setzen Ihre Ansprüche effizient durch. Auch wenn es zu Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommt, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck – notfalls auch vor Gericht.
Dank strukturierter Fallbearbeitung garantieren wir eine transparente Betreuung – vom ersten Schadenbericht bis zur letzten Zahlung.
Antworten auf häufige Fragen
Brauche ich für die Regulierung von Großschäden einen Anwalt?
Meistens ja, aber seltener wegen der Frage einer Ursache oder eines Verschuldens, sondern vielmehr wegen Abzügen, die die Versicherungen auch bei vermeintlich eindeutiger Sachlage vornehmen. Vor allem bei Großschäden können Sie so sehr schnell auf vielen tausend Euro sitzen bleiben, obwohl die Ursache geklärt ist und obwohl die Versicherung greift. Für die Opfer oft völlig unverständlich. Hier hilft Ihnen ein Anwalt weiter.
Warum sollte ich bei einem Großschaden zeitnah einen Anwalt einschalten?
Versicherungsgesellschaften schicken bei Großschäden eigene, spezialisierte Schadenregulierer und Sachverständige. Diese Experten arbeiten im Auftrag der Versicherung.
- Stichwort Waffengleichheit: Ich sorge für das nötige Gegengewicht, prüfe die Gutachten auf Neutralität und verhindere, dass Sie durch voreilige Aussagen Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Wie lange dauert die Regulierung eines Großschadens?
Großschäden lassen sich selten in wenigen Wochen klären. Oft ziehen sich Verfahren über Monate oder Jahre, da Heilungsverläufe abgewartet oder komplexe Brandursachen ermittelt werden müssen.
Vorschusszahlungen: Hier kann es wichtig werden, für Sie kurzfristig Abschlagszahlungen durchzusetzen, damit Ihre Existenz oder Ihr Betrieb während der laufenden Prüfung gesichert bleibt.
Muss ich jedes Gutachten der Versicherung akzeptieren?
Eindeutig nein. Der von der Versicherung geschickte Gutachter ist deren Auftragnehmer. Oft werden Kosten „kleingerechnet“ oder notwendige Ausgaben unterschätzt.
Tipp: Sie haben bei Großschäden häufig das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Sei es außergerichtlich als eigener Partei-Gutachter oder in einem sogenannten Sachverständigenverfahren oder schlussendlich gleich gerichtlich, durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen.
Die Versicherung verweigert die Zahlung wegen „grober Fahrlässigkeit“ – was nun?
Dies ist ein häufiges Argument, um Zahlungen zu kürzen.
- Früher: Galt das Alles-oder-Nichts-Prinzip (bei grober Fahrlässigkeit gab es nichts).
- Heute: Die Versicherung darf die Leistung nur noch in einem Verhältnis zur Schwere der Schuld kürzen (§ 28 VVG). Ich prüfe für Sie, ob der Vorwurf der Versicherung haltbar ist und kämpfe dafür, die Kürzungsquote auf Null oder ein Minimum zu reduzieren.
Was umfasst der Schadensersatz bei schweren Personenschäden?
Bei Großschäden mit Personenschaden geht es um weit mehr als ein einmaliges Schmerzensgeld. Wir berechnen und fordern u.a.:
- Erwerbsschaden: Ausgleich für das Einkommen, das entfällt.
- Haushaltsführungsschaden: Entschädigung für die Unfähigkeit, den Haushalt zu führen.
- Pflegemehrbedarf: Kosten für Umbaumaßnahmen (barrierefreies Wohnen) oder Pflegepersonal.
- Schmerzensgeldrente: Bei lebenslangen, schwersten Beeinträchtigungen.
Die Brandursache ist unklar – zahlt die Versicherung trotzdem?
Ja, zunächst besteht eine Einstandspflicht. Die Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion ab.
- Ermittlungen: Oft schaltet die Versicherung eigene Brandursachenermittler ein. Solange die Ursache nicht feststeht, verzögert der Versicherer gerne die Zahlung.
- Wichtig: Lassen Sie sich nicht durch polizeiliche Ermittlungen (Standardverfahren bei Brand) verunsichern. Nur wenn Ihnen vorsätzliche Brandstiftung nachgewiesen wird, ist die Versicherung leistungsfrei. Bei Fahrlässigkeit (z. B. vergessene Kerze) wird meist nur gekürzt.
Was ist mit „Rettungskosten“ nach einem Brand gemeint?
Viele Mandanten wissen nicht, dass nicht nur das vom Feuer zersörte selbst versichert ist. Zu einem Brandschaden gehören rechtlich auch:
- Löschwasserschäden: Schäden an Bausubstanz oder Möbeln durch die Feuerwehr.
- Aufräum- und Abbruchkosten: Die Entsorgung von brandbelastetem Schutt (Sondermüll).
- Hotel- oder Mietausfallkosten: Wenn das Haus unbewohnbar ist, muss die Versicherung oft die Unterbringung oder den Einnahmeausfall zahlen. Ich prüfe Ihre Police, damit kein Posten bei der Abrechnung vergessen wird.
Die Versicherung behauptet, der Schaden sei „schleichend“ entstanden – was bedeutet das?
Dies ist ein klassisches Ablehnungsargument. Als Beispiel: Versicherungen decken meist nur bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Rohren (plötzliches Ereignis).
- Das Problem: Wenn Wasser über Monate durch eine undichte Fuge in der Dusche austritt, wird dies oft als „allmähliche Einwirkung“ abgelehnt.
- Die Lösung: Oft liegt dennoch ein versicherter Rohrbruch vor, der nur nicht sofort sichtbar war. Hier ist ein technisches Gegengutachten entscheidend, das ich für Sie koordiniere.
Was sind meine „Schadenminderungspflichten“?
Nach einem Brand- oder Wasserschaden müssen Sie alles zumutbare tun, um den Schaden nicht noch größer werden zu lassen (z. B. Wasser abdrehen, Notdach errichten).
- Gefahr: Werden diese Pflichten verletzt, kann die Versicherung die Leistung kürzen.
- Aber: Sie müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen oder Unmögliches leisten. Ich berate Sie, welche Schritte sofort nötig sind, um Ihren Anspruch rechtlich wasserfest zu machen.
Darf ich mit der Sanierung beginnen, bevor die Versicherung grünes Licht gibt?
Vorsicht! Ohne ausdrückliche Freigabe oder eine abgeschlossene Beweissicherung riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Die Versicherung hat ein Recht auf Besichtigung des Ursprungszustands.
Wenn es schnell gehen muss (z. B. Trocknung zur Vermeidung von Schimmel), sollten wir eine Teilfreigabe oder eine detaillierte Fotodokumentation durch einen neutralen Sachverständigen erwirken.
Was passiert, wenn die Versicherung den Zeitwert statt den Neuwert zahlt?
In den meisten modernen Policen ist der Neuwert versichert. Das bedeutet, Sie erhalten das Geld, um das Gebäude in gleicher Art und Güte wiederaufzubauen.
Die Versicherung versucht oft, durch den Abzug „Neu für Alt“ Geld zu sparen oder geht ohnehin nur noch von einem Zeitwert aus. Bei einer Großschadenregulierung kämpfe ich dafür, dass Sie tatsächlich den vollen Wiederherstellungswert erhalten, ohne finanziell draufzuzahlen. Hier heißt es: gezielte Zusammenarbeit mit einem Gutachter.
